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   OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94   

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https://dejure.org/1995,22459
OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94 (https://dejure.org/1995,22459)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.1995 - 4 W 295/94 (https://dejure.org/1995,22459)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 4 W 295/94 (https://dejure.org/1995,22459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Diese Auffassung teilt die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 9; Münchner Kommentar/Roll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 32 und 33 - anders aber Rdnr. 21; KG WE 1992, 256; OLG Düsseldorf WE 1990, 203 und FGPrax 1995, 102; OLG Köln WE 1990, 172; OLG Celle WuM 1995, 338).
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 Wx 32/00

    Anspruch auf Rückgängigmachung baulicher Veränderungen

    Die Entfernung des Kaminzuges für die Schornsteine 11 - 14 von der Oberkante Fußboden des Dachgeschosses bis zum Kaminkopf und der damit verbundene Abriß der Schornsteine 11 - 14 stellt ohne Zweifel eine auf Dauer angelegte, gegenständliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, mithin eine bauliche Veränderung iSd. § 22 Abs. 1 WEG dar ( vgl. beipielsweise Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8.Aufl., § 22 Rz. 6 und Rz. 82 je m.w.N.; OLG Celle, WuM 95, 338, 339; BayObLG, DWE 86, 22 ).
  • LG München I, 16.02.2009 - 1 S 20283/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer Beschlussanfechtungsklage gegen

    Es ist also noch nicht einmal erforderlich, dass die nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks aus der Wohnung der Klägerin sichtbar ist (vgl. OLG Celle WuM 1995, 338; Jennißen-Hogenschurz, WEG § 22 Rdnr. 32).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen

    Sie ist auch sinnvoll, da sie dem mit objektiven rechtlichen Maßstäben oft schwer zu entscheidenden Streit darüber vorbeugt, ob eine bauliche Veränderung den architektonischen Gesamteindruck eines Hauses oder einer Wohnanlage nachteilig beeinflußt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLG Celle WuM 1995, 338).
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